Allgemeine Geschäftsbedingungen der GILDA Kaffeemaschinen AG,

Sentimattstrasse 6, 6003 Luzern (CHE-381.813.209; nachfolgend GILDA genannt), E-Mail: gilda@gilda.swiss


1. Geltungsbereich

Für sämtliche Bestellungen über den Webshop von GILDA [www.gilda.swiss/de/shop] gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist in diesem konkreten Fall auch dann erfüllt, wenn die Erklärung in einer E-Mail enthalten ist. Der Käufer bestätigt mit Anklicken des Buttons "akzeptieren und zahlungspflichtig bestellen", dass er mit dem Kaufvertrag auf der Basis der nachfolgenden AGB einverstanden ist und diese anerkennt. GILDA behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit einseitig zu ändern.


2. Zustandekommen des Vertrages

Durch Anklicken des Buttons "akzeptieren und zahlungspflichtig bestellen" gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestellung gilt als ein verbindliches Angebot an GILDA. GILDA bestätigt die Bestellung per E-Mail. Mit der Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande.


3. Preis, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist per Vorauszahlung
auf das Konto der Luzerner Kantonalbank in Luzern, CH93 0077 8198 1052 3200 1, Twint oder Kreditkarte (Mastercard, Visa) sofort zur Leistung fällig. Massgebend ist der in der Bestellung festgehaltene und durch E-Mail bestätigte Preis. Die Mehrwertsteuer sowie Kreditkarten- und andere Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers. 
Auf der Bestellbestätigung ist ein Verfalltag vermerkt. Mit Ablauf dieses Tages befindet sich der Käufer ohne Mahnung in Verzug und GILDA ist berechtigt, von ihm zusätzlich Verzugszinsen von 5 % des geschuldeten Betrags einzufordern. Ferner behält sich GILDA vor, nach Ablauf einer schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einer Vereinbarung von Ratenzahlungen werden für die einzelnen Raten entsprechende Verfalltage festgehalten. Nach Ablauf dieser Tage befindet sich der Käufer ohne Mahnung in Verzug und GILDA ist berechtigt, entweder einstweilen die fällige Teilzahlung oder aber den gesamten Restkaufpreis in einer einmaligen Zahlung zu fordern. Ferner behält sich GILDA vor, nach Ablauf einer schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.


4. Eigentumsvorbehalt

Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von GILDA. GILDA ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.


5. Liefertermin und Lieferung/Versand
Die Lieferfrist wird von GILDA in der Bestellbestätigung angegeben. Die Lieferung gilt als erbracht, wenn der Käufer das Produkt übernommen hat. GILDA bemüht sich, die angegebenen Lieferdaten einzuhalten. GILDA übernimmt dafür aber keine Garantie. Lieferverzögerungen geben dem Käufer weder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, noch Schadenersatz zu fordern.

Lieferung erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Der Versand des Produkts erfolgt nach bei GILDA eingegangener Bezahlung (Vorauszahlung oder Kreditkartenzahlung) des vollen Kaufpreises und mit der von GILDA bestimmten, für das jeweilige Produkt optimalen Versandart. Die Versandkosten werden pro Bestellung ausgewiesen und sind vom Käufer zu tragen. 


6. Garantie und Gewährleistung
Die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsregeln werden soweit zulässig wegbedungen. Es gilt was folgt:
GILDA leistet für einwandfreie Funktion des Produkts im privaten Gebrauch zwei Jahre Gewähr/Garantie. Im gewerblichen Gebrauch beläuft sich diese Frist auf sechs Monate. Während dieser Garantiefrist steht dem Käufer einzig ein Recht auf kostenlose Nachbesserung zu, mit folgenden Vorbehalten:

  • Für Verschleissteile wie Dichtungen und Mahlscheiben sind sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen
  • Ist der Mangel auf unsachgemässen Gebrauch, falsche Bedienung, mangelnde Pflege, Unterlassung notwendiger Reinigungs- oder Entkalkungsarbeiten, Nichtbeachtung von Bedienungsvorschriften etc. oder auf äussere Einflüsse wie Störungen in der Strom- oder Wasserversorgung oder auf höhere Gewalt zurückzuführen, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen
  • Werden am Kaufgegenstand Eingriffe von einem nicht von der GILDA autorisierten Service-Techniker vorgenommen, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

Insbesondere eine Wandelung des Kaufvertrages wegen Mängel der Kaufsache ist ausgeschlossen, ebenso weitergehende Ansprüche, namentlich Ansprüche auf Schadenersatz für direkten oder indirekten Schaden.


7. Mängelrüge
Der Käufer hat das Produkt sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist zu prüfen und GILDA sofort schriftlich Anzeige zu machen, falls sich dabei Mängel ergeben. 
Für Transportschäden gilt zudem insbesondere was folgt:

  • Sämtliche Transportschäden aus Lieferungen der Schweizerischen Post sind umgehend bei der nächsten Postfiliale zu melden
  • Sämtliche Transportschäden aus Lieferungen von anderen Spediteuren sind innerhalb von 24 Stunden GILDA schriftlich unter genauer Angabe der Transportschäden und Beilage von Fotos/Bildern der Transportschäden zu melden.


Versäumt dies der Käufer, so gilt das Produkt als genehmigt, soweit es sich dabei nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.
Ergeben sich später solche Mängel, so muss sofort nach der Entdeckung schriftliche Anzeige an GILDA gemacht werden, ansonsten die Sache auch in Bezug auf diese Mängel als genehmigt gilt.


8. Datenschutz
Die im Rahmen der Bestellung über den Webshop von GILDA erfassten Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet und lediglich für interne Zwecke genutzt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Kaufvertrags erforderlich ist. Der Käufer erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Der Käufer hat insbesondere das Recht, auf Anfrage hin die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.

 
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen anzuwendende Recht (UN-Kaufrecht oder Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist die Stadt Luzern.



Luzern, 1. November 2019




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